Hinweis: isfp.io ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot der Zurynski, Oezdogan & Co GmbH und kein amtliches, von der BAFA oder der dena autorisiertes Angebot.
Leseversion · iSFP-Bonus (BEG)

Der iSFP-Bonus: Wie ein Sanierungsfahrplan die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen erhöht

Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet zunächst nur Geld. Seinen finanziellen Gegenwert entfaltet er erst, wenn die darin vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden — denn genau dafür sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen eigenen Aufschlag vor, den iSFP-Bonus. Dieser Beitrag erklärt den Mechanismus und die zum 21. Juli 2026 geänderten Bedingungen, mit denen Eigentümer heute rechnen müssen.

Grundförderung und Bonus im Überblick

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle — Wärmedämmung von Dach, Fassade und Geschossdecken, Fenster- und Außentürerneuerung sowie bestimmte Anlagentechnik — sieht die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) nach den auf bafa.de veröffentlichten Angaben (geprüft 16.09.2026) eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Liegt für das Gebäude ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan vor und wird die konkrete Maßnahme innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach dessen Erstellung umgesetzt, kommt ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu — macht in der bis Juli 2026 geltenden Fassung 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Mit den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen wird der iSFP-Bonus nicht mehr auf die gesamten förderfähigen Kosten gerechnet, sondern nur noch auf den Kostenanteil, der eine Mindestinvestitionsschwelle übersteigt. Für die erste Wohneinheit eines Gebäudes liegt diese Schwelle bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Erst der Betrag oberhalb dieser Schwelle wird mit den zusätzlichen 5 Prozentpunkten bezuschusst; auf den Sockelbetrag bis 30.000 Euro bleibt es bei der 15-prozentigen Grundförderung.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zur Einordnung des Mechanismus, ohne Anspruch auf eine bestimmte reale Fallkonstellation: Bei 42.500 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit ergäben sich 15 Prozent auf die vollen 42.500 Euro (6.375 Euro) zuzüglich 5 Prozentpunkte auf den 30.000 Euro übersteigenden Anteil von 12.500 Euro (625 Euro) — zusammen 7.000 Euro Zuschuss. Vor der Änderung wäre bei gleichem Gesamtbetrag und erfülltem iSFP-Bonus die gesamte Summe mit 20 Prozent bezuschusst worden, also 8.500 Euro. Der Effekt der Neuregelung betrifft damit vor allem kleinere und mittlere Sanierungsvorhaben unterhalb der Schwelle: Ohne mindestens 30.000 Euro förderfähige Kosten entfällt der Bonus faktisch vollständig.

Mit dem Bonus verdoppeln sich zugleich die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit. Ohne iSFP-Bonus gelten für die Gebäudehülle als Obergrenze 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und gestaffelt geringere Beträge für weitere Einheiten im selben Gebäude; mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Obergrenzen. Die genauen Staffelbeträge für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten unterscheiden sich zwischen den ausgewerteten Quellen geringfügig und werden hier deshalb nicht im Detail beziffert — vor einer konkreten Kalkulation ist der aktuelle BAFA-Fördersatzrechner beziehungsweise das jeweils gültige Merkblatt heranzuziehen.

Vor und nach dem 21. Juli 2026 im Vergleich

bis 20.07.2026seit 21.07.2026

Berechnungsgrundlage des Bonusgesamte förderfähige Kostennur der Anteil oberhalb der Mindestinvestitionsschwelle
Schwelle 1. Wohneinheitkeine gesonderte Schwelle für den Bonus30.000 € förderfähige Kosten
Effekt bei kleinen MaßnahmenBonus griff ab dem ersten EuroBonus faktisch nur bei größeren Vorhaben relevant
Förderhöchstgrenzen mit Bonusverdoppelt gegenüber Grundförderungweiterhin verdoppelt gegenüber Grundförderung

Wie der Bezug zum iSFP formal nachgewiesen wird

Der Bonus wird nicht automatisch gewährt, nur weil irgendwann ein Sanierungsfahrplan erstellt wurde. Die umgesetzte Maßnahme muss als Schritt im geförderten iSFP enthalten sein, und dieser Bezug muss im Förderverfahren der Einzelmaßnahme nachgewiesen werden. Für Einzelmaßnahmen, die über das BAFA laufen, geschieht das über den sogenannten Technischen Projektnachweis (TPN): Der beauftragte Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen dokumentiert darin die tatsächlich umgesetzte Maßnahme einschließlich der technischen Kennwerte und bestätigt gegenüber dem BAFA die ordnungsgemäße Ausführung im Rahmen des Verwendungsnachweises. Der iSFP-Bonus wird erst mit dieser Bestätigung wirksam geprüft, nicht bereits mit der Bewilligung des Förderantrags.

Fristen: 15 Jahre zwischen Fahrplan und Maßnahme

Der iSFP-Bonus ist an ein Zeitfenster gebunden: Nach übereinstimmenden Fachquellen wird er nur gewährt, wenn die umgesetzte Einzelmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von höchstens 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird. Diese Frist konnte im Rahmen dieser Recherche nicht durch eine BAFA-Primärquelle mit ausdrücklicher Fristnennung verifiziert werden und ist daher als unsicher gekennzeichnet.

Welche Maßnahmen betroffen sind

Der iSFP-Bonus gilt nach den ausgewerteten Quellen für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren), für bestimmte Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen sowie für Heizungsoptimierung im Sinne einer Effizienzverbesserung bestehender Anlagen. Der reine Austausch eines Wärmeerzeugers — also der Heizungstausch selbst — ist nach denselben Quellen vom iSFP-Bonus ausgenommen und folgt einer eigenen Fördersystematik. Auch dieser Punkt stützt sich auf Sekundärquellen und wurde nicht anhand des BAFA-Förderrichtlinientexts selbst nachvollzogen.

Der Bezug zu Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle

Für die Gebäudehülle ist der iSFP-Bonus in der Praxis der Fördermechanismus mit der größten Hebelwirkung, weil hier die absoluten Investitionssummen — und damit auch der Bonusanteil oberhalb der 30.000-Euro-Schwelle — am ehesten erreicht werden. Welches Dämmsystem im Einzelfall zum Einsatz kommt, ist eine bautechnische Entscheidung, die von den vorhandenen Bauteilen, dem angestrebten U-Wert und den Vorgaben der jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der BEG-Richtlinie abhängt.

Anzeige: Hinweis in eigener Sache – die Gesellschaft hinter dieser Seite ist zugleich Anbieterin des hier vorgestellten Produkts. Ein Dünnschichtsystem, das im Zusammenhang mit Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle immer wieder genannt wird, sei an dieser Stelle beispielhaft vorgestellt: PSCoat, eine laut Hersteller nanotechnologiebasierte Dünnschicht-Wärmedämmbeschichtung für Gebäudehüllen, Dächer und technische Anlagen. Wer ein solches System als Maßnahme in einen Sanierungsfahrplan aufnehmen möchte, sollte dessen Förderfähigkeit gesondert vom beauftragten Energieeffizienz-Experten prüfen lassen. Weitere Angaben des Herstellers finden sich in dessen Online-Produktinformationen.

Ob ein Dünnschichtsystem wie das oben beschriebene im Einzelfall die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderrichtlinie für die jeweilige Bauteilart erfüllt und damit selbst förderfähig ist, ist unabhängig von der allgemeinen Existenz des iSFP-Bonus zu prüfen. Dieser Beitrag trifft dazu keine Aussage und begründet insbesondere keine automatische Förderfähigkeit eines bestimmten Produkts. Wer ein solches System als Maßnahme in einen Sanierungsfahrplan aufnehmen möchte, sollte die produktspezifischen Kennwerte durch den beauftragten Energieeffizienz-Experten anhand der zum Umsetzungszeitpunkt gültigen Förderbedingungen prüfen lassen.

Ausblick: der Worst-Performing-Building-Bonus ab 2027

Für die Gebäudehülle ist ein weiterer, an den iSFP gekoppelter Bonus angekündigt: der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus). Nach den ausgewerteten Quellen soll er ab dem ersten Quartal 2027 zusätzliche 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Wohngebäuden gewähren — als Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Kategorie soll entweder die Energieeffizienzklasse H im Energieausweis oder, bei Gebäuden mit Baujahr 1957 oder früher, ein Anteil von mindestens 75 Prozent energetisch ungedämmter Außenwandfläche dienen. Auch für diesen Bonus soll bei Wohngebäuden gelten, dass die Dämmmaßnahme als empfohlener Schritt in einem geförderten iSFP enthalten sein muss. Fenstertausch und Heizungstausch sollen ausdrücklich nicht bonusfähig sein, und der Bonus soll je Gebäude auf höchstens drei Förderanträge begrenzt sein.

Stand der Recherche (16.09.2026) ist der WPB-Bonus noch nicht in Kraft, sondern angekündigt. Eigentümer sehr alter, ungedämmter Gebäude haben daher einen zusätzlichen Grund, den iSFP frühzeitig erstellen zu lassen — damit die Gebäudehüllenmaßnahme bereits als Schritt darin steht, falls der Bonus wie angekündigt eingeführt wird.

Was für die Praxis bleibt

Der iSFP-Bonus lohnt sich rechnerisch vor allem ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von deutlich über 30.000 Euro je Wohneinheit — bei kleineren Einzelmaßnahmen ist der Effekt seit Juli 2026 gering bis null.
Die Reihenfolge der Maßnahmenpakete im iSFP ist keine bloße Empfehlung, sondern die Grundlage für den Bonus: Nur was im Fahrplan als Maßnahme vorgesehen ist, kann später bonusberechtigt umgesetzt werden.
Über die tatsächliche Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet in jedem Einzelfall ausschließlich das BAFA anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinie — nicht dieser Beitrag und nicht der Energieeffizienz-Experte.

Einordnung der Quellen

Grundfördersatz (15 %) und iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte) für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wurden direkt der BAFA-Seite zu Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle entnommen (bafa.de, geprüft 16.09.2026).
Dass die BAFA-Förderbedingungen zum 21.07.2026 geändert wurden, wird durch die Seitenstruktur von bafa.de selbst gestützt, die archivierte Informationen ausdrücklich bis zum 20.07.2026 auszeichnet (geprüft 16.09.2026) — ein starkes Indiz für einen Stichtag, aber keine wörtliche BAFA-Erläuterung der Änderung selbst.
Die 30.000-Euro-Schwelle für den iSFP-Bonus bei der ersten Wohneinheit ist durch die direkt eingesehene BAFA-Seite gedeckt. Die gestaffelten Schwellen- und Höchstbeträge für die zweite bis sechste sowie ab der siebten Wohneinheit wichen zwischen den ausgewerteten Sekundärquellen geringfügig voneinander ab (z. B. 15.000 statt 16.000 Euro für die höheren Einheiten) und wurden deshalb bewusst nicht im Fließtext beziffert.
Das Rechenbeispiel mit 42.500 Euro förderfähigen Kosten ist eine zur Veranschaulichung nachgerechnete, vereinfachte Beispielrechnung ohne Anspruch auf eine konkrete reale Fallkonstellation; sie dient ausschließlich der Illustration des Schwellenmechanismus.
Die 15-Jahres-Frist zwischen iSFP-Erstellung und bonusberechtigter Umsetzung der Maßnahme stammt ausschließlich aus Sekundärquellen der Energieberaterbranche und konnte nicht anhand eines BAFA-Merkblatts oder der Förderrichtlinie im Volltext verifiziert werden.
Die Aussage, dass reiner Heizungstausch vom iSFP-Bonus ausgenommen ist, stützt sich ebenfalls auf Sekundärquellen und wurde nicht am Richtlinientext selbst nachvollzogen.
Es wird ausdrücklich keine Aussage getroffen, dass PSCoat oder ein vergleichbares Dünnschichtsystem die technischen Mindestanforderungen einer BEG-Förderrichtlinie erfüllt oder automatisch förderfähig ist; dazu wurde keine produktspezifische Prüfung vorgenommen.
Der Nachweis des iSFP-Bezugs über einen Technischen Projektnachweis (TPN) wurde anhand von Sekundärquellen zum allgemeinen BAFA-Antragsverfahren für Einzelmaßnahmen dargestellt, nicht anhand des BEG-EM-Richtlinientexts oder eines aktuellen BAFA-Merkblatts im Volltext.
Der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) ab Q1 2027 ist zum Prüfzeitpunkt (16.09.2026) eine Ankündigung, kein geltendes Recht. Die genannten Details (Energieeffizienzklasse H, 75-Prozent-Schwelle bei Gebäuden Baujahr 1957 oder früher, Ausschluss von Fenstern und Heizungstausch, Begrenzung auf drei Anträge je Gebäude) stammen aus Sekundärquellen und wurden nicht anhand einer BAFA- oder BMWE-Primärquelle mit Richtlinientext verifiziert.

Partner

Empfohlene Partner der PScoat Zurynski, Oezdogan & Co GmbH

Heiko Wittig

Energieberater in Leverkusen.

Klärt den Energiebedarf und die passenden Fördermittel, PScoat liefert dafür die 1-mm-Lösung für die Fassadendämmung.

Robert Spalj

Energieberater.

Klärt den Energiebedarf und die passenden Fördermittel, PScoat liefert dafür die 1-mm-Lösung für die Fassadendämmung.